Radwegebenutzungspflicht L77 aufgehoben
Nachdem das Oberverwaltungsgericht die Benutzungspflicht für die ehemaligen Rad-/Gehwege an der L77 in Kleinmachnow aufgehoben hat, soll nun auch in Stahnsdorf endlich die Benutzungspflicht für die unfallträchtigen Rad-/Gehwege aufgehoben werden.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht die Benutzungspflicht für die ehemaligen Rad-/Gehwege in Kleinmachnow bereits 2018 aufgehoben hat, wurde nun auch im Winter 2020 durch die Verkehrsbehörde in Werder in der Lindenstr. in Stahnsdorf die Benutzungspflicht für die bisherigen Rad-/Gehwege aufgehoben.
Hintergrund ist die Klage eines Rennradfahrers gegen die Benutzungspflicht, da die Geh-Radwege zu Unfallgefahren für Radfahrende geführt haben.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark will nun erst nach langen Klageverfahren die zu einem erheblichen Teil weit unter den durch die Richlinien vorgeschriebenen schmalen Rad-/Gehwege an der Lindenstraße in Stahnsdorf zwischen Sputendorfer Straße und Stahnsdorfer Hof aufheben.
Zur Erinnerung: Das hatte er im August 2016 beantragt, nachdem tags zuvor ein aus der Sputendorfer Straße kommender Autofahrer einen Radfahrer angefahren hatte, der auf dem Geh-/Radweg an der Lindenstraße unterwegs war.
Gegen die Ablehnung seines Antrags im Dezember 2016 hatte er Widerspruch eingelegt und nach Zurückweisung des Widerspruchs im Februar 2017 (Verpflichtungs-)Klage auf Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht beim Verwaltungsgerichts Potsdam erhoben.
Das Gericht hat in der Sache jenseits der Weiterleitung der wechselseitigen Schriftsätze nichts unternommen, obwohl bekanntlich im Februar 2018 das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil zu den Radwegen am Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow klare Ansagen zu den Voraussetzungen für Radwegbenutzungszwang gemacht hat und der Kläger im Januar 2019 die Verzögerung des Verfahrens gerügt hatte.
Unfallbilanz für die Lindenstraße mit ihren Geh-/Radwege in den Jahren ab 2010:
32 Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern, 1 schwer und 16 leicht verletzte Radfahrer, 26 davon von Auto- oder Lastwagenfahrern verursacht, 5 von Radfahrern, 1 von einem Fußgänger. Hinzu kommen noch 2 Radfahrer, die beim Versuch, wie durch die Radwegbenutzungspflicht an der Lindenstraße vorgeschrieben die Ruhlsdorder Straße beim Stahnsdorfer Hof zu überqueren, von Autos angefahren wurden, 1 davon leicht verletzt.
Seit dem Antrag auf Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht: 15 Unfälle mit 11 Leichtverletzten, von denen sich wahrscheinlich 7 mit 7 Leichtverletzten hätten vermeiden lassen, wenn die Radfahrer im Blickfeld der Autofahrer auf der Fahrbahn unterwegs gewesen wären.
Die ADFC Ortsgruppe Stahnsdorf informiert auf Ihrer Internetseite über die weitere Verfahrensweise.