Der ADFC ist die Fahrradlobby mit mehr als 200.000 Mitgliedern.
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Mehr Platz fürs Rad - für gute und breite Radwege, sichere Fahrradabstellplätze und für bessere Radfahrbedingungen für Jung und Alt: Das fordert die Kampagne auch 2020!
#MehrPlatzFürsRad

Der ADFC will die Verkehrswende – mit dem Fahrrad im Mittelpunkt.
Zu den ADFC-Positionen

Mehr als 13.000 Menschen sind im ADFC vor Ort für besseren Radverkehr aktiv. Unser Ziel: Lebenswerte Städte mit viel mehr Radverkehr.
ADFC vor Ort

Rad- und Fußverkehr sind aktive Mobilität – das Herz der Mobilität der Zukunft. Es geht nicht nur ums Fahrrad – es geht vor allem um die Lebensqualität von Menschen. Der ADFC will von der autogerechten hin zur menschenfreundlichen Stadt.
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Der ADFC will, dass die Mehrheit aller Menschen das Fahrrad künftig ganz selbstverständlich als Alltagsverkehrsmittel verwenden kann.
Verbrauchertipps für den Alltag

Video: Der ADFC will #MehrPlatzfürsRad

Neuigkeiten

Benutzungspflichtiger Radweg in der Lindenstr. in Stahnsdorf in Höhe Sputendorfer Str.

Radwegebenutzungspflicht L77 aufgehoben

Nachdem das Oberverwaltungsgericht die Benutzungspflicht für die ehemaligen Rad-/Gehwege an der L77 in Kleinmachnow aufgehoben hat, soll nun auch in Stahnsdorf endlich die Benutzungspflicht für die unfallträchtigen Rad-/Gehwege aufgehoben werden.

Schriftzug "Werde Teil der Radvolution" in orange auf lila Hintergrund

ADFC startet neue Kampagne: Viva la RADvolution!

03.06.2023

Der ADFC ruft zur RADvolution auf! Denn: Wir wollen gute Straßen für alle und mehr Platz fürs Rad. Zum Weltfahrradtag am 3. Juni startet der ADFC seine neue Kampagne: die RADvolution. Der Verband fordert ein modernes Straßenverkehrsrecht.

Trauer in der Fahrradbranche: Bernhard Rohloff ist verstorben

30.05.2023

Bernhard Rohloff ist im Alter von 73 Jahren verstorben. Das teilte das von ihm und seiner Frau gegründete Unternehmen Rohloff AG mit.

Vertreter:innen und Aktive des Radentscheid Bayern beim Bayerischen Verfassungsgericht

Radentscheid Bayern: Staatsregierung präsentiert eigenen Radgesetzentwurf

23.05.2023

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof prüft zurzeit den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“. Nun hatte der ADFC Bayern einen Termin vor Gericht und die Staatsregierung hat einen eigenen Gesetzentwurf präsentiert.

Viele Menschen stehen vor dem ADFC-Stand bei der Radverkehrskonferenz Velo-city.

ADFC auf der Velo-city in Leipzig

15.05.2023

Vom 9. bis 12. Mai tagte die weltgrößte internationale Radverkehrskonferenz Velo-city in Leipzig. Der ADFC präsentierte sich bei der Konferenz mit wertvollen inhaltlichen Beiträgen, einer starken Delegation und einem ansprechenden Stand.

Der Fyllingsdal-Tunnel im norwegischen Bergen: Die Visualisierung zeigt einen Radfahrer in der Mitte des Tunnel, wie er an der Attraktion Sonnenuhr vorbeifährt.

Spektakulärer Fahrradtunnel in Bergen eröffnet

10.05.2023

Im norwegischen Bergen verläuft der längste Fußgänger:innen- und Fahrradtunnel Europas durch einen Berg. Er soll das Verkehrsaufkommen in der Stadt verringern und mehr Menschen zum Radfahren animieren – und bietet auch einige optische Highlights.

Demoschild, das sichere Radwege für Kinder fordert

150.000 Menschen für kinder- und fahrradfreundliche Verkehrspolitik

08.05.2023

Es ist ein neuer Teilnahmerekord: Beim Kidical Mass-Aktionswochenende vom 5. bis 7. Mai 2023 eroberten 150.000 Menschen in über 500 Orten in Deutschland und weltweit die Straßen für eine kinder- und fahrradfreundliche Verkehrspolitik.

Eine Frau fährt mit einem Lastenrad.

Mitmach-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet

05.05.2023

Ab dem 1. Mai können alle Berufstätigen wieder bei der bundesweiten Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ von ADFC und AOK mitmachen und neben mehr Fitness und Gesundheit auch tolle Preise gewinnen.

Überdachte Abstellanlage beim BMDV

ADFC zeichnet Bundesverkehrsministerium als fahrradfreundlichen Arbeitgeber aus

02.05.2023

Als erstes Bundesministerium überhaupt trägt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Siegel „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ – und das sogar in der Gold-Version.

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Termine

Radtouren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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